AGB

Allgemeine Geschäfts­bedingungen

Stand Mai 2019 | PDF-Download (0,5MB)

Präambel

Von Seiten des Auftraggebers wurde vom Auftragnehmer eine Leistung in Form der Beratung, Konzeptdarstellung bzw. Gutachtenerstellung im Bereich von sicherheitstechnischen Anlagen und Einrichtungen beauftragt. Der Auftraggeber erkennt diese allgemeinen Geschäftsbedingungen an und bestätigt, dass die hier abgefassten allgemeinen Geschäftsbedingungen im Falle einer Überschneidung mit vom Auftraggeber verwendeten Geschäftsbedingungen Vorrang haben.

 

1) Leistungen des Auftragnehmers

a) Von Seiten des Auftragnehmers werden die vereinbarten Leistungen zum vereinbarten Zeitpunkt erbracht. Die Art der Auftragsausführung obliegt dem Auftragnehmer.

b) Die Art und Weise sowie der Umfang der beauftragten Leistungen wird schriftlich vereinbart. Sofern sich während der Durchführung des Auftrags etwaige Änderungen des Auftragsvolumens ergeben, sind diese zusätzlich schriftlich festzuhalten.

c) Die vom Auftragnehmer angegebenen Fristen zur Vertragserfüllung sind unverbindlich. Es sei denn, dass fixe Termine fest zugesagt und ausdrücklich schriftlich vereinbart werden.

d) Der Auftragnehmer ist berechtigt, zur Auftragsdurchführung auch Unterauftragsnehmer zu beauftragen und entsprechend einzusetzen.

 

2) Leistungen des Auftraggebers

a) Die Vergütung der in Auftrag gegebenen Leistungen erfolgt nach der von dem Auftragnehmer zur Verfügung gestellten gültigen Preisliste. Die Preise gelten zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, welche entsprechend ausgewiesen wird.

b) Von Seiten des Auftragnehmers können angemessene Kostenvorschüsse verlangt bzw. Teilrechnung gestellt werden. Nach Beendigung der Auftragsarbeiten wird vom Auftragnehmer eine entsprechende Schlussrechnung gestellt.

c) Die gestellten Kostenvorschüsse oder Teilrechnungen sowie die Schlussrechnung nach Abnahme des Werkes sind sofort nach Rechnungsstellung zur Zahlung fällig, soweit keine anderweitige Vereinbarung schriftlich getroffen wird.

d) Einwendungen gegen Teil- oder Schlussrechnungen sind von Seiten des Auftraggebers innerhalb einer Ausschlussfrist von 21 Tagen nach Erhalt der Rechnung schriftlich vorzubringen.

 

3) Nebenleistungen

a) An etwaigen im Rahmen des Auftrags erstellten Berechnungen, Bewertungen, Konstruktionsdaten, Prüfergebnissen, Gutachten usw., welche von Seiten des Auftragnehmers gefertigt werden, wird dem Auftraggeber ein einfaches nicht übertragbares Nutzungsrecht eingeräumt, soweit dies erforderlich ist. Anderweitige Rechte werden nicht verschafft. Etwaige Abänderungen, anderweitige Nutzungen oder Veröffentlichungen bedürfen der vorherigen schriftlichen Einverständniserklärung des Auftragnehmers.

b) Dem Auftraggeber ist bekannt, dass der Auftragnehmer personenbezogene Daten des Auftraggebers zur ordnungsgemäßen Auftragsabwicklung sowie für betriebsinterne Zwecke nutzt und speichert. Die Sicherheit der Datenbestände und der Datenverarbeitungsabläufe wird gewährleistet, mit der Datenverarbeitung beauftragte Mitarbeiter wurden entsprechend unterrichtet.

c) Dem Auftragnehmer wird das Recht eingeräumt, etwaige Unterlagen, welche zur Auftragsausführung notwendig sind und von Seiten des Auftraggebers an den Auftragnehmer übergeben werden, auf elektronischem Wege zu speichern oder hiervon Kopien anzufertigen. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, sämtliche ihm bekannt gewordenen Geschäfts- und Betriebsverhältnisse unbefugten gegenüber nicht zu offenbaren.

 

4) Gewährleistung

a) Der Gewährleistungsanspruch umfasst lediglich die durch den Auftraggeber beauftragten Leistungen. Die Gewährleistungspflicht wird zunächst beschränkt auf eine Nacherfüllung innerhalb eines angemessenen Zeitraums.

b) Sofern die Nacherfüllung fehlschlägt, steht es dem Auftraggeber zu, nach seiner Wahl eine Minderung der Vergütung oder ein Rücktritt vom Vertrag mit den gesetzlichen Rücktrittsfolgen zu verlangen.

c) Ansprüche auf Nacherfüllung, Minderung oder Rücktritt des Vertrages verjähren, sofern der Auftraggeber ein Unternehmer im Sinne des § 14 BGB ist, innerhalb von einem Jahr.

d) Schadensersatzansprüche des Auftraggebers sind ausgeschlossen, sofern dies gesetzlich zulässig ist. Der Ausschluss des Schadensersatzes findet keine Anwendung, sofern von Seiten des Auftragnehmers der Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde. Des Weiteren findet der Ausschluss des Schadensersatzes nicht statt sofern etwaige Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit verursacht wurden.

e) Für den Fall, dass von Seiten des Auftragnehmers Schadensersatz zu leisten ist, ist dieser in der Höhe je Schadensfall beschränkt auf 1.000.000,00 € für Personenschäden und 500.000,00 € für Sach- und Vermögensschäden.

f) Etwaige Schadensersatzansprüche des Auftraggebers verjähren, sofern der Auftraggeber Unternehmer ist, innerhalb eines Jahres.

g) Eine Haftung des Auftragnehmers für die richtige Funktionsfähigkeit der den Prüfungen oder Bewertungen zugrunde liegenden Sicherheitsprogramme oder Vorschriften ist nicht gegeben.

 

5) Sonstiges

a) Nebenabreden, mündliche Zusagen oder Erklärungen des Auftragnehmers sind nur dann bindend, wenn diese schriftlich bestätigt werden. Mündliche Nebenabreden gibt es nicht. Das Schriftformerfordernis ist ebenso wirksam für die Änderung dieser Schriftformklausel.

b) Für die Geltendmachung von Ansprüchen aus diesem Vertrag befindet sich der allgemeine Gerichtsstand am Sitz des Auftragnehmers. Erfüllungsort ist der Sitz des Auftragnehmers.

c) Anzuwendendes Recht auf diesen Vertrag ist ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Vertragssprache ist deutsch.

d) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit der restlichen Vereinbarungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung, soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkung der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommt, die die Vertragspartei mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen geltend entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.

e) Sollte der Vertrag zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer im Rahmen eines Fernabsatzgeschäfts zu Stande gekommen sein und der Auftraggeber ein Unternehmer sein, so ist ein Widerrufsrecht ausgeschlossen.